Training Vorsfelde (Maerz 2009) Training Vorsfelde (Maerz 2009)
 ***  Willkommen in der Zucht- & Turniersaison 2012  ***      SPORT-NEWS: Top-Turnierbilanz 2011 mit 4 Siegen und 8 hohen Platzierungen (5x 2.Platz, 3x 3.Platz) in S*- bis S***-Dressur  ***   *** ZUCHT: 1a-Tiefgefriersperma weiterhin ganzjährig verfügbar!  *** 

Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Aufgestellt wird der Hengst Donee durch Frau Dr. Kathrin Stock, Kurfürstendamm 41, 29352 Adelheidsdorf, im Folgenden bezeichnet als Aufsteller.

1.2. Das Deckgeld für Donee beträgt 400,- Euro für die erste Besamungsdosis und (NEU seit 2011) eine einmalige Nachbestellung innerhalb derselben Rosse für dieselbe Stute. Für jede weitere Besamungsdosis werden 300,- Euro in Rechnung gestellt. Diese Preise stellen Endpreise dar (inkl. Mehrwertsteuer) und gelten vorbehaltlich anderslautender individueller Absprachen mit dem Aufsteller, welche in jedem Fall der schriftlichen Dokumentation bedürfen.
Die Inrechnungsstellung und Abrechnung der Versandkosten erfolgt gesondert durch das mit dem Samenversand beauftragte Unternehmen.

1.3. Die genannten Preise beziehen sich auf den Bezug von Tiefgefriersperma innerhalb Deutschlands.
Versandt wird jeweils eine Besamungsdosis, welche zwei Besamungsportionen umfasst. Die Anzahl Pailletten pro Sendung Tiefgefriersperma variiert in Abhängigkeit von der Spermakonfektionierung. In jedem Fall liegen der Sendung Informationen bei, aus der die einer Besamungsportion entsprechende Anzahl Pailletten hervorgeht.

1.4. Der Samenversand in andere Länder ist möglich, bedarf aufgrund der zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen jedoch der frühzeitigen Planung und Rücksprache mit dem Aufsteller. Für den Auslandsversand erforderliche zusätzliche Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

1.5. Die Bereitstellung und der Versand von Tiefgefriersperma sind jeder Zeit und ganzjährig möglich. Es besteht keinerlei Bindung an die Decksaison.

1.6. Der Weiterverkauf von durch den Aufsteller bereit gestelltem Samen ist dem Käufer untersagt.

1.7. Das Deckgeld ist grundsätzlich spätestens nach der ersten Besamung fällig. Erst die vollständig geleistete Zahlung erlaubt die erneute Samenbestellung für dieselbe Stute in einer späteren als der erstmals zur Besamung genutzten Rosse sowie für eine andere Stute desselben Besitzers.

1.8. Über die erfolgten Besamungen wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt.
Um die Bearbeitung der Deckscheine zu erleichtern, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises der Stute zusammen mit der vollständigen Adresse des Stutenbesitzers (Rechnungsadresse) per Post an den Aufsteller zu übersenden (Dr. Kathrin Stock, Kurfürstendamm 41, 29352 Adelheidsdorf). Gegebenenfalls ist auch eine Übermittlung per Fax möglich (Fax: 03212 - 3663301).

1.9. Für Stuten, die in der laufenden Saison nicht tragend geworden sind oder resorbiert haben, können nach Vorlage eines tierärztlichen Attestes Regelungen für einen Preisnachlass auf das Deckgeld in der kommenden Saison getroffen werden. Derartige Regelungen bedürfen der schriftlichen Form und sind bis Jahresende (31.12.2012) zu veranlassen. Die Besitzer betroffener Stuten werden gebeten, Kontakt mit dem Aufsteller aufzunehmen.

2. Samenversand

2.1. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, nicht erst zur Samenbestellung, sondern bereits einige Tage vorher mit dem Aufsteller Kontakt aufzunehmen, um ihn von der geplanten Besamung in Kenntnis zu setzen.

2.2. Außer für Maidenstuten ist für jede nicht Fohlen führende Stute, die für die Besamung vorgesehen ist, das Ergebnis einer aktuellen Tupferprobe zu liefern. Eine Kopie muss vor der erstmaligen Samenbestellung vorliegen.

2.3. Samenbestellungen für den Folgetag sind täglich bis 10.00 Uhr telefonisch an den Aufsteller zu richten (Tel.: 0175 - 4705675) unter Angabe von
a) Name und Lebensnummer der Stute,
b) Name und genauer Anschrift des Besitzers der Stute (Rechnungsempfänger), und
c) Name und genauer Anschrift des besamenden Tierarztes bzw. der Besamungsstation.
Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, dass an Sonn- und Feiertagen kein Samenversand möglich und der Samenversand an Samstagen mit erheblichen Mehrkosten gegenüber dem Versand an Wochentagen verbunden ist. Entsprechende Mehrkosten hat in jedem Fall der Stutenbesitzer zu tragen.

2.4. Der Versand von Samen erfolgt ausschließlich an Tierärzte oder Besamungsbeauftragte bzw. Besamungsstationen unter Berücksichtigung tierzuchtrechtlicher Vorschriften. Beim Bezug von Tiefgefriersperma muss sicher gestellt sein, dass die erforderlichen kurzen Untersuchungsintervalle eingehalten werden können; in den meisten Fällen wird dies nur in einer spezialisierten Pferdeklinik oder auf einer Besamungsstation / einem Gestüt möglich sein.
Anfallende Tierarztkosten gehen vollständig zu Lasten des Stutenbesitzers. Der Aufsteller haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute.

2.5. Der Aufsteller übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung der Samensendung an den Stutenbesitzer bzw. den von ihm beauftragten Tierarzt, sofern der Samen ordnungsgemäß an das Versandunternehmen übergeben wurde.
Für auf dem Versandweg verloren gegangenen oder unbrauchbar gewordenen Samen sowie dem Stutenbesitzer bereits für die Besamung entstandene Kosten wird keine Haftung übernommen.

2.6. Die für den Samenversand benutzten Behälter sind Eigentum der mit der Samengewinnung und dem Samenversand beauftragten Einrichtung. Die unverzügliche Rücksendung der Versandbehälter hat innerhalb von 7 Tagen grundsätzlich auf Kosten des Stutenbesitzers zu erfolgen (Näheres zur Rücksendung der Versandbehälter und die Empfängeranschrift sind dem der Samensendung beiliegenden Begleitschreiben zu entnehmen).
Der Aufsteller behält sich vor, dem Stutenbesitzer nicht zeitnah zurückgesandte Versandbehälter in Rechnung zu stellen und in die Regelungen gemäß 1.7. einzubeziehen.

Trab (Training in vorsfelde, Maerz 2009)

Deutsch
Englisch
www.hengst-donee.de © 2011