![]() |
![]() |
![]() |
Geschäftsbedingungen1. Allgemeines1.1. Aufgestellt wird der Hengst Donee durch Frau Dr. Kathrin Stock, Kurfürstendamm 41, 29352 Adelheidsdorf, im Folgenden bezeichnet als Aufsteller. 1.2. Das Deckgeld für Donee beträgt 400,- Euro für die erste Besamungsdosis und (NEU seit 2011) eine einmalige Nachbestellung innerhalb derselben Rosse für dieselbe Stute. Für jede weitere Besamungsdosis werden 300,- Euro in Rechnung gestellt. Diese Preise stellen Endpreise dar (inkl. Mehrwertsteuer) und gelten vorbehaltlich anderslautender individueller Absprachen mit dem Aufsteller, welche in jedem Fall der schriftlichen Dokumentation bedürfen.
1.3. Die genannten Preise beziehen sich auf den Bezug von Tiefgefriersperma innerhalb Deutschlands.
1.4. Der Samenversand in andere Länder ist möglich, bedarf aufgrund der zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen jedoch der frühzeitigen Planung und Rücksprache mit dem Aufsteller. Für den Auslandsversand erforderliche zusätzliche Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse werden dem Besteller in Rechnung gestellt. 1.5. Die Bereitstellung und der Versand von Tiefgefriersperma sind jeder Zeit und ganzjährig möglich. Es besteht keinerlei Bindung an die Decksaison. 1.6. Der Weiterverkauf von durch den Aufsteller bereit gestelltem Samen ist dem Käufer untersagt. 1.7. Das Deckgeld ist grundsätzlich spätestens nach der ersten Besamung fällig. Erst die vollständig geleistete Zahlung erlaubt die erneute Samenbestellung für dieselbe Stute in einer späteren als der erstmals zur Besamung genutzten Rosse sowie für eine andere Stute desselben Besitzers. 1.8. Über die erfolgten Besamungen wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt.
1.9. Für Stuten, die in der laufenden Saison nicht tragend geworden sind oder resorbiert haben, können nach Vorlage eines tierärztlichen Attestes Regelungen für einen Preisnachlass auf das Deckgeld in der kommenden Saison getroffen werden. Derartige Regelungen bedürfen der schriftlichen Form und sind bis Jahresende (31.12.2012) zu veranlassen. Die Besitzer betroffener Stuten werden gebeten, Kontakt mit dem Aufsteller aufzunehmen. 2. Samenversand2.1. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, nicht erst zur Samenbestellung, sondern bereits einige Tage vorher mit dem Aufsteller Kontakt aufzunehmen, um ihn von der geplanten Besamung in Kenntnis zu setzen. 2.2. Außer für Maidenstuten ist für jede nicht Fohlen führende Stute, die für die Besamung vorgesehen ist, das Ergebnis einer aktuellen Tupferprobe zu liefern. Eine Kopie muss vor der erstmaligen Samenbestellung vorliegen. 2.3. Samenbestellungen für den Folgetag sind täglich bis 10.00 Uhr telefonisch an den Aufsteller zu richten (Tel.: 0175 - 4705675) unter Angabe von
2.4. Der Versand von Samen erfolgt ausschließlich an Tierärzte oder Besamungsbeauftragte bzw. Besamungsstationen unter Berücksichtigung tierzuchtrechtlicher Vorschriften. Beim Bezug von Tiefgefriersperma muss sicher gestellt sein, dass die erforderlichen kurzen Untersuchungsintervalle eingehalten werden können; in den meisten Fällen wird dies nur in einer spezialisierten Pferdeklinik oder auf einer Besamungsstation / einem Gestüt möglich sein.
2.5. Der Aufsteller übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung der Samensendung an den Stutenbesitzer bzw. den von ihm beauftragten Tierarzt, sofern der Samen ordnungsgemäß an das Versandunternehmen übergeben wurde.
2.6. Die für den Samenversand benutzten Behälter sind Eigentum der mit der Samengewinnung und dem Samenversand beauftragten Einrichtung. Die unverzügliche Rücksendung der Versandbehälter hat innerhalb von 7 Tagen grundsätzlich auf Kosten des Stutenbesitzers zu erfolgen (Näheres zur Rücksendung der Versandbehälter und die Empfängeranschrift sind dem der Samensendung beiliegenden Begleitschreiben zu entnehmen).
|
|
|
| www.hengst-donee.de © 2011 | ||